Vollstreckungsrecht

Vollstreckungsrecht

Vertretung in Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung von Geld- und Nichtgeldforderungen von Gläubigern gegenüber Schuldnern, einschließlich der Durchführung der Vollstreckung durch das Gericht (auf Immobilien, beweglichen Sachen, Geschäftsanteilen, Aktien usw.) oder außergerichtlicher Vollstreckung durch Pfändung von Mitteln auf allen Konten des Schuldners.

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