
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts eines bestimmten Staates (lat. ius publicum), durch den dieser Staat sein Recht zur Bestrafung von Übeltätern ausübt (lat. ius puniendi). Neben Straftaten und disziplinarischen Verstößen stellen Ordnungswidrigkeiten nur eine Art von strafbaren Handlungen im strafrechtlichen System dar. Der Begriff Ordnungswidrigkeitenrecht bezieht sich auf einen gesamten Satz von Rechtsvorschriften, die Ordnungswidrigkeiten und speziell für diese vorgesehenen Sanktionen vorschreiben.