Grundbuchrecht

Grundbuchrecht

  • Überprüfung des Immobilienstatus in Grundbüchern und Kataster.
  • Erstellung von Rechtsgutachten und Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien, d.h. dem effizientesten Weg zur Eintragung von Eigentums- oder anderen Rechten in das Grundbuch.
  • Beratung und Erstellung der notwendigen Dokumentation für die Gebäudeteilung, Aufteilung des Miteigentums und Regelung der Miteigentumsverhältnisse.
  • Vertretung von juristischen und natürlichen (in- und ausländischen) Personen in individuellen Berichtigungsverfahren, in Verfahren zur Verbindung des Grundbuchs und des Vertragsregisters sowie in Streitigkeiten, die auf Grundlage von Löschungsklagen eingeleitet wurden.

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